Was genau an den Meldungen um die unerlaubte Nutzung der Daten von rund 50 Millionen Faccebook-Nutzern wahr ist und was nicht, gilt im Augenblick noch nicht als vollumfänglich gesichert. Das gilt auch für die Mutmaßung, besagte unerlaubte Nutzung hätte vor allem in Form von irregulärer Wahlwerbung bzw. -beeinflussung stattgefunden. Wobei es bei den betreffenden Wahlen immerhin um die BREXIT-Abstimmung der Briten und die US-Präsidentschaftswahl ging. Nur um die Bedeutung des mutmaßlichen Missbrauchs noch einmal einzuordnen. Fest steht jedoch, und das auch zweifelsfrei, dass die Anleger die Meldungen mit einem mehr als deutlichen Abschlag in der Facebook-Aktie quittierten:
Knapp 7% gaben die Papiere gestern nach und hielten sich damit (Tagestief bei 170,06 US-Dollar) nur hauchdünn über der 170er-Unterstützung. Zudem klafft nun eine markante Kurslücke im Chart, und mit dem gestrigen Schlusskurs blieben die Notierungen ganze 2 Cent (!) über der langfristigen 200-Tage-Linie, die aktuell bei 172,54 USD verläuft. Das macht zwei völlig gegensätzliche Szenarien denkbar – in der bullishen Variante drücken sich die Papiere jetzt am GD200 nach oben ab, bezwingen dabei auch die Februar-Abwärtstrendgerade und machen sich zurück auf den Weg Richtung 180er-Widerstand. Gelingt dort der Ausbruch, eröffnet sich noch einmal Platz bis zur 182er-Mauer, von der aus ein Angriff auf die Zwischenhochs bei 186 USD bzw. das bisherige Allzeithoch bei 195,32 USD starten könnte. Achten Sie an dieser Stelle bitte auf den Konjunktiv, denn die Abwärtsrisiken sind aktuell nicht von der Hand zu weisen:
Die bearishe Version sieht daher zunächst den Rutsch unter den GD200 auf Schlusskursbasis vor, womit neue Verkaufssignale in den Markt kämen, die im ersten Schritt bis ans bisherige 2018er-Tief bei 167,18 USD und im zweiten bis an das markante September-Zwischentief bei 161,56 USD führen könnten. Darunter kommt lange nichts, die nächste Unterstützung wäre erst an der 155-Dollar-Marke zu finden, bevor die runde 150er-Marke in den Fokus rücken würde. Auch hier gilt selbstverständlich der Konjunktiv, quasi als Äquivalent zu dem berühmten „in dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten. Die Zweifel sind allerdings riesig, weshalb die avisierte Aufklärung – die nun ohne den bisherigen Sicherheitschef des Unternehmens, Alex Stamos, geleistet werden muss – nicht nur für den Aktienkurs von immenser Bedeutung sein dürfte.

Dipl.-Volkswirt, Full-Stack Engineer, Hobbytischler