(Prime Quants) – Paion = Remimazolam? In der jüngeren Vergangenheit drängt sich der Gedanke auf, dass das Unternehmen nur für dieses Medikament existiert. Der Erfolg oder Niedergang scheint vollständig mit diesem Stoff verknüpft zu sein. Nun wenn sich Paion erneut an die Öffentlichkeit und vermeldet einen weiteren Erfolg. Einen Erfolg, der der Aktie am Donnerstag ein Plus von 0,55 Prozent beschert. Für 3,30 Euro ist der Anteilsschein des Unternehmens im Moment zu haben. Welche Bedeutung hat das für den Ausblick?

Remi…. Remi was?

Remimazolam ist ein Betäubungsmittel. Es soll vor allem im kurzfristigen Bereich eingesetzt werden und ältere Medikamente ablösen. Ein bekanntes etabliertes Medikament ist Propofol. Dem Medikament werden Milliardenumsätze vorausgesagt, so es denn auch überall zugelassen wird, wo man Abnehmer vermutet. Jetzt konnte ein weiterer Schritt in die richtige Richtung vermeldet werden, denn das Unternehmen darf sein Medikament möglichen Prüfärzten vorstellen. Beispielsweise am 13. Oktober in New Orleans auf einem Anästhesie-Kongress

Börsenbewertung

Diese Meldung sollte jedoch nicht überbewertet werden. Es ist quasi das Klinkenputzen, das jeder gute Kaufmann zu erledigen hat, um erfolgreich zu sein. Entscheidend wird sein, ob das Medikament die Zulassung erhält und ob die Käufer danach auch zahlreich genug sind. Als ein weiterer Schritt in diese Richtung sind die anstehenden Präsentationen aber dennoch zu verstehen.

Nicht verwunderlich ist vor diesem Hintergrund, dass die Aktie von Paion aus Wochensicht fast zehn Prozent zulegen konnte. Es scheint wieder etwas mehr Euphorie bei den Käufern vorzuherrschen. Die Aktie hat sich aus langfristiger Sicht bereits fast im Wert vervierfacht. Vor nicht mal einem Jahr war das Papier noch für 85 Cent zu haben. Eine zwischenzeitlich überhitzte Spekulation auf bis zu 4,98 Euro ist mittlerweile korrigiert worden. Mit jedem Schritt zur Zulassung auf den angestrebten Märkten wächst die Sicherheit über das noch nicht unerhebliche Risiko. Die Bewertungen legen also an Sicherheit zu.

Hinweispflicht nach §34b WpHG: Die Prime-Quants.de-Redaktion ist in dem genannten Wertpapier / Basiswert zum Zeitpunkt des Publikmachens des Artikels nicht investiert. Es liegt daher kein Interessenskonflikt vor. Die in diesem Artikel enthaltenen Angaben stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

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